TELTOW OHNE GRENZEN

Beitragsordnung

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Antrag auf Mitgliedschaft


In Umsetzung der in der Satzung getroffenen Festlegungen der Gründungsversammlung und unter Berücksichtigung des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 13.09.04 gilt ab sofort folgende, neue Beitragsordnung:
  
§1 Grundsätze
Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
 
§2 Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag wird auf einer Versammlung beschlossen.
Es sind folgende Monatsbeiträge zu entrichten:

  Erwachsene (mit Einkünften)

  5 Euro

  Azubi / Studenten / Arbeitslose / Rentner

  3 Euro

  Schüler / Erwachsene ohne Einkünfte

  1 Euro

  Empfänger von Sozial- bzw. Arbeitslosenhilfe (SGB II)      

  1 Euro

  Juristische Personen

  10 Euro

  Fördermitglieder

  ab 60 €/Jahr 

 
§3 Entrichtung des jährlichen Mitgliedsbeitrages
Der Mitgliedsbeitrag ist Pflicht und erfolgt durch Zahlung auf Konto oder in bar.
Zahlungen sind vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich möglich.
Jährliche Zahlungen sind möglichst bis einschl. März des lfd. Jahres zu leisten.
 
§4 Finanzielle Verpflichtungen bei Vereinsaustritt
Bei Vereinsaustritt bleiben alle bis zum Austritt eingegangenen finanziellen Verpflichtungen bestehen.
 
§5 Inkrafttreten
Diese veränderte Beitragsordnung - einschließlich der im Beschluss vom 13.09.04 enthaltenen Klausel - tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
 
 
Teltow, den 14. September 2004

 

 

 

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