In Umsetzung der in der Satzung getroffenen Festlegungen der Gründungsversammlung und unter Berücksichtigung des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 13.09.04 gilt ab sofort folgende, neue Beitragsordnung:
§1 Grundsätze Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
§2 Mitgliedsbeitrag Der Mitgliedsbeitrag wird auf einer Versammlung beschlossen. Es sind folgende Monatsbeiträge zu entrichten:
Erwachsene (mit Einkünften)
5 Euro
Azubi / Studenten / Arbeitslose / Rentner
3 Euro
Schüler / Erwachsene ohne Einkünfte
1 Euro
Empfänger von Sozial- bzw. Arbeitslosenhilfe (SGB II)
1 Euro
Juristische Personen
10 Euro
Fördermitglieder
ab 60 €/Jahr
§3 Entrichtung des jährlichen Mitgliedsbeitrages Der Mitgliedsbeitrag ist Pflicht und erfolgt durch Zahlung auf Konto oder in bar. Zahlungen sind vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich möglich. Jährliche Zahlungen sind möglichst bis einschl. März des lfd. Jahres zu leisten.
§4 Finanzielle Verpflichtungen bei Vereinsaustritt Bei Vereinsaustritt bleiben alle bis zum Austritt eingegangenen finanziellen Verpflichtungen bestehen.
§5 Inkrafttreten Diese veränderte Beitragsordnung - einschließlich der im Beschluss vom 13.09.04 enthaltenen Klausel - tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.